Beitragsordnung vom 30.01.2002



Kultur- und Heimatverein Herzberg (Elster) e. V.
Schliebener Straße 89
04916 Herzberg (Elster)

B e i t r a g s o r d n u n g


1. Mitglieder
Es wird zwischen drei Gruppen von Mitgliedern unterschieden:
a) Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre und Sozialhilfeempfänger,
b) alle sonstigen natürlichen Personen,
(in Zweifelsfällen und bei sozialen Härten entscheidet der Vorstand auf Antrag über eine Sonderregelung.)
c) juristische Personen.

2. Aufnahmegebühren
Für die Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Gebühr erhoben. Sie beträgt für
Mitglieder der Gruppe a) 2,50 €
und für Mitglieder der Gruppen b) und c) 5,00 €.

3. Mitgliedsbeiträge

3.1. Beitragsjahr
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei Neuaufnahmen ist für jedes angefangene Quartal ein Viertel des Jahresbeitrages zu entrichten.

3.2. Beitragshöhe
Mitglieder der Gruppe a) 10,00 €
Mitglieder der Gruppe b) 20,00 €
Mitglieder der Gruppe c) Die Beitragshöhe entscheiden der Vorstand und das Mitglied im Einvernehmen.

3.3. Zahlungsfrist
Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres zu zahlen.
Bankverbindung: Sparkasse Elbe-Elster (BLZ 18051000) Konto-Nr. 3310100137
Die Erteilung der Einzugsermächtigung für den Verein wird empfohlen.

3.4. Zahlungsverzug
Erfolgt aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, keine Zahlung bis zum 31. März des Beitragsjahres, kann der Vorstand nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren oder den Ausschluss des Mitglieds einleiten.

4. Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Beitragsordnung gilt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.01.2002 solange, bis sie auf einer neuerlichen Mitgliederversammlung verändert wird.

Dies und Das